Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Zusammenarbeit zwischen Assista und Kundinnen bzw. Kunden im Zusammenhang mit virtuellen Assistenz-, Backoffice-, Organisations- und Kommunikationsleistungen.
Assista – Einzelunternehmen
Österreichisches Recht
1. Anbieterin und Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge und Leistungen zwischen der Anbieterin und ihren Kundinnen bzw. Kunden in der jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung.
- Anbieterin ist Dagmar Puchner, handelnd unter der Bezeichnung „Assista“, Lindenbauergasse 17/20, 1110 Wien, Österreich.
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kundin bzw. des Kunden gelten nur, wenn die Anbieterin diesen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat.
- Diese AGB gelten sowohl gegenüber Unternehmerinnen bzw. Unternehmern als auch gegenüber Verbraucherinnen bzw. Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes, sofern im Einzelfall keine ausdrücklich abweichende Regelung getroffen wurde.
- Die Anbieterin ist berechtigt, diese AGB für künftige Vertragsabschlüsse zu ändern. Für bereits abgeschlossene Verträge gelten Änderungen nur dann, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden oder gesetzlich zulässig sind.
2. Leistungen der Anbieterin
- Die Anbieterin erbringt Dienstleistungen im Bereich virtuelle Assistenz, Backoffice, Büroorganisation, Kundenkommunikation, Terminorganisation, Angebots- und Rechnungsvorbereitung, allgemeine administrative Unterstützung, Social-Media-Unterstützung sowie sonstige organisatorische Leistungen nach individueller Vereinbarung.
- Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung, der schriftlichen Vereinbarung oder der sonstigen dokumentierten Abstimmung zwischen den Parteien.
- Die Anbieterin schuldet eine sorgfältige, fachgerechte und vereinbarungsgemäße Leistungserbringung, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, keine bestimmte Werbewirkung und keine bestimmte unternehmerische Entwicklung der Kundin bzw. des Kunden.
- Die Anbieterin ist berechtigt, die konkrete Art der Durchführung frei zu gestalten, soweit keine verbindlichen Vorgaben der Kundin bzw. des Kunden vereinbart wurden.
- Rechtsberatung, Steuerberatung, Unternehmensberatung im reglementierten Sinn sowie Tätigkeiten, die eine besondere behördliche Berechtigung erfordern, sind nicht Gegenstand der Leistungen, sofern dies nicht ausdrücklich und rechtlich zulässig vereinbart wurde.
3. Vertragsabschluss und Beauftragung
- Angebote der Anbieterin sind, sofern darin nichts anderes angegeben ist, freibleibend und unverbindlich.
- Ein Vertrag kommt zustande, wenn die Kundin bzw. der Kunde ein Angebot der Anbieterin annimmt, eine Beauftragung schriftlich, per E-Mail oder auf sonstigem dokumentiertem Weg erteilt und die Anbieterin diese Beauftragung annimmt oder mit der Leistungserbringung beginnt.
- Die Annahme kann insbesondere durch schriftliche Auftragsbestätigung, per E-Mail, durch Rechnungslegung, durch Zahlungsaufforderung oder durch tatsächlichen Beginn der Leistungserbringung erfolgen.
- Änderungen und Ergänzungen eines Auftrags bedürfen einer dokumentierten Abstimmung, insbesondere per E-Mail oder schriftlicher Nachricht.
- Die Anbieterin ist berechtigt, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere bei fehlender Kapazität, unklarer Aufgabenstellung, rechtlichen Bedenken oder ausständigen Zahlungen.
4. Leistungsumfang, Briefings und Änderungswünsche
- Grundlage der Leistungserbringung sind die von der Kundin bzw. dem Kunden zur Verfügung gestellten Informationen, Unterlagen, Zugänge, Vorgaben und Briefings.
- Die Kundin bzw. der Kunde ist dafür verantwortlich, dass übermittelte Informationen richtig, vollständig, aktuell und rechtzeitig bereitgestellt werden.
- Nachträgliche Änderungswünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt. Dadurch entstehender Mehraufwand kann zusätzlich verrechnet werden, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
- Zeitschätzungen, Einschätzungen oder Planungen der Anbieterin sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden.
- Kommt es aufgrund fehlender, verspäteter oder unvollständiger Mitwirkung der Kundin bzw. des Kunden zu Verzögerungen oder Mehraufwand, trägt die Kundin bzw. der Kunde die daraus entstehenden Folgen und zusätzlichen Kosten.
5. Preise, Abrechnung und Zahlung
- Die Preise ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung, dem vereinbarten Stundenpaket oder der individuell getroffenen Vereinbarung.
- Alle Preise verstehen sich in Euro. Soweit Umsatzsteuer gesetzlich geschuldet ist, wird diese zusätzlich ausgewiesen. Gegenüber Verbraucherinnen bzw. Verbrauchern werden Endpreise inklusive gesetzlich anfallender Umsatzsteuer ausgewiesen.
- Sofern nichts anderes vereinbart wurde, erfolgt die Abrechnung auf Stundenbasis. Die Abrechnung kann minutengenau, in begonnenen Zeiteinheiten, pauschal oder nach vereinbarten Leistungspaketen erfolgen.
- Stundenpakete und Pauschalen können im Voraus verrechnet werden. Laufende Leistungen können, sofern nichts anderes vereinbart wurde, monatlich im Nachhinein abgerechnet werden.
- Rechnungen sind, sofern auf der Rechnung kein anderes Zahlungsziel angegeben ist, binnen sieben Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
- Die Kundin bzw. der Kunde erklärt sich mit dem Erhalt von Rechnungen per E-Mail im PDF-Format einverstanden.
- Bei Zahlungsverzug ist die Anbieterin berechtigt, weitere Leistungen bis zum vollständigen Ausgleich offener Forderungen auszusetzen. Daraus entstehen der Kundin bzw. dem Kunden keine Ansprüche.
- Bei Unternehmergeschäften gelten im Verzugsfall die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 456 UGB. Darüber hinaus sind notwendige und zweckentsprechende Mahn-, Inkasso- und Rechtsverfolgungskosten zu ersetzen. Gegenüber Verbraucherinnen bzw. Verbrauchern gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
6. Stundenpakete und Gültigkeit gebuchter Stunden
- Gebuchte Stunden können innerhalb des vereinbarten Leistungsbereichs flexibel für unterschiedliche Aufgaben verwendet werden, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
- Gebuchte Stunden sind personenbezogen bzw. kundenbezogen und nicht auf Dritte übertragbar.
- Eine Umwandlung in Geld, Auszahlung oder Gegenverrechnung nicht verbrauchter Stunden ist ausgeschlossen, sofern gesetzlich zulässig und nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
- Sofern nichts anderes vereinbart wurde, sind gebuchte Stunden drei Monate ab Rechnungsdatum gültig. Nicht innerhalb dieser Frist abgerufene Stunden verfallen, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
- Die Anbieterin kann aus Kulanz eine Verlängerung nicht verbrauchter Stunden gewähren. Ein Anspruch darauf besteht nicht.
7. Auslagen, Fremdkosten und Reisekosten
- Auslagen und Fremdkosten, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung entstehen, sind von der Kundin bzw. dem Kunden zusätzlich zu tragen, sofern sie vorab abgestimmt wurden oder zur zweckentsprechenden Leistungserbringung notwendig waren.
- Dazu zählen insbesondere Porto, Gebühren, Druckkosten, Lizenzkosten, Toolkosten, Botendienste, Fahrtkosten, Parkgebühren und vergleichbare Aufwendungen.
- Bei Leistungen außerhalb des üblichen Leistungsortes können Fahrtkosten, öffentliches Verkehrsmittel, amtliches Kilometergeld, Parkkosten, Wegzeiten sowie erforderliche Übernachtungskosten gesondert verrechnet werden.
- Reise- und Übernachtungskosten werden nach Möglichkeit vorab mit der Kundin bzw. dem Kunden abgestimmt.
8. Mitwirkungspflichten der Kundin bzw. des Kunden
- Die Kundin bzw. der Kunde verpflichtet sich, alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugänge, Freigaben und Ansprechpartner rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
- Die Kundin bzw. der Kunde sorgt dafür, dass übergebene Zugänge, Passwörter, Benutzerkonten und Berechtigungen rechtmäßig genutzt werden dürfen.
- Die Anbieterin ist nicht verpflichtet, übermittelte Informationen inhaltlich, rechtlich oder steuerlich zu prüfen, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
- Verzögerungen, Fehler oder Mehraufwand, die auf fehlende oder unrichtige Mitwirkung zurückzuführen sind, gehen nicht zulasten der Anbieterin.
- Die Kundin bzw. der Kunde bleibt für unternehmerische Entscheidungen, Veröffentlichungen, Freigaben, rechtliche Prüfungen und steuerliche Beurteilungen selbst verantwortlich.
9. Laufzeit, Kündigung und Beendigung
- Einzelaufträge enden mit vollständiger Leistungserbringung und Abrechnung.
- Befristete laufende Aufträge enden mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
- Unbefristete laufende Aufträge können, sofern nichts anderes vereinbart wurde, von beiden Parteien mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende gekündigt werden.
- Das Recht zur sofortigen Beendigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei erheblichem Zahlungsverzug, wiederholter Verletzung von Mitwirkungspflichten, rechtswidrigen Aufträgen, Vertrauensverlust oder unzumutbarer Fortsetzung der Zusammenarbeit vor.
- Bereits erbrachte Leistungen, angefallene Auslagen und bis zur Beendigung entstandene Aufwände sind zu vergüten.
10. Nutzungsrechte und Arbeitsergebnisse
- Soweit im Rahmen der Leistungserbringung Arbeitsergebnisse entstehen, erhält die Kundin bzw. der Kunde nach vollständiger Zahlung das einfache, nicht ausschließliche, zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht, diese Arbeitsergebnisse für den vereinbarten Zweck zu nutzen.
- Eine darüberhinausgehende Nutzung, Bearbeitung, Weitergabe, Veröffentlichung oder kommerzielle Verwertung ist nur zulässig, soweit dies vom vereinbarten Zweck umfasst ist oder ausdrücklich vereinbart wurde.
- Entwürfe, Konzepte, Ideen, Vorlagen, Arbeitsmethoden und interne Unterlagen der Anbieterin bleiben, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, Eigentum bzw. geistiges Eigentum der Anbieterin.
- Die Kundin bzw. der Kunde ist dafür verantwortlich, dass bereitgestellte Materialien, Logos, Bilder, Texte, Zugangsdaten und sonstige Inhalte rechtmäßig verwendet werden dürfen und keine Rechte Dritter verletzen.
- Die Anbieterin darf die Kundin bzw. den Kunden als Referenz nennen, sofern dem nicht ausdrücklich widersprochen wurde oder Vertraulichkeit vereinbart ist.
11. Vertraulichkeit
- Die Anbieterin behandelt Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie sonstige vertrauliche Informationen der Kundin bzw. des Kunden vertraulich.
- Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die allgemein bekannt sind, ohne Verstoß gegen diese AGB bekannt wurden, rechtmäßig von Dritten erhalten wurden oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen.
- Die Vertraulichkeitspflicht bleibt auch nach Beendigung der Zusammenarbeit aufrecht.
- Die Kundin bzw. der Kunde verpflichtet sich ebenfalls, vertrauliche Informationen, interne Unterlagen, Vorlagen, Kalkulationen und Arbeitsweisen der Anbieterin nicht unberechtigt an Dritte weiterzugeben.
12. Datenschutz und Auftragsverarbeitung
- Die Anbieterin verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO und des österreichischen Datenschutzgesetzes.
- Verarbeitet die Anbieterin im Rahmen eines Auftrags personenbezogene Daten im Auftrag der Kundin bzw. des Kunden, wird sie als Auftragsverarbeiterin im Sinne des Art. 28 DSGVO tätig.
- Gegenstand der Verarbeitung sind virtuelle Assistenz-, Backoffice-, Organisations- und Kommunikationsleistungen gemäß dem jeweiligen Auftrag.
- Die Verarbeitung erfolgt für die Dauer der jeweiligen Leistungserbringung bzw. solange gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen.
- Verarbeitet werden können insbesondere Stammdaten, Kontaktdaten, Kommunikationsdaten, Abrechnungsdaten, Buchhaltungsdaten, Termin- und Projektdaten sowie Benutzerkennungen.
- Betroffene Personen können insbesondere Kundinnen und Kunden, Interessentinnen und Interessenten, Lieferantinnen und Lieferanten, Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartner sowie Mitarbeitende der Kundin bzw. des Kunden sein.
- Die Anbieterin verarbeitet personenbezogene Daten nur auf dokumentierte Weisung der Kundin bzw. des Kunden, sofern keine gesetzliche Verpflichtung zu einer abweichenden Verarbeitung besteht.
- Die Anbieterin verpflichtet mit der Verarbeitung betraute Personen zur Vertraulichkeit und trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten.
- Die Inanspruchnahme von Subauftragsverarbeitern ist zulässig, sofern diese datenschutzrechtlich angemessen verpflichtet werden und die Voraussetzungen des Art. 28 DSGVO eingehalten werden.
- Die Anbieterin unterstützt die Kundin bzw. den Kunden im gesetzlich erforderlichen Ausmaß bei der Erfüllung datenschutzrechtlicher Pflichten, insbesondere bei Betroffenenrechten, Datensicherheitsmaßnahmen und allfälligen Meldepflichten.
- Nach Abschluss der Leistungserbringung werden personenbezogene Daten nach Wahl der Kundin bzw. des Kunden gelöscht oder zurückgegeben, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Ergänzend gilt die Datenschutzerklärung auf dieser Website.
13. Rücktrittsrecht für Verbraucherinnen und Verbraucher bei Fernabsatzverträgen
- Ist die Kundin bzw. der Kunde Verbraucherin bzw. Verbraucher im Sinne des KSchG und wird der Vertrag im Fernabsatz abgeschlossen, insbesondere per Website, E-Mail, Telefon oder elektronischer Kommunikation, besteht grundsätzlich ein gesetzliches Rücktrittsrecht binnen 14 Tagen ab Vertragsabschluss.
- Um das Rücktrittsrecht auszuüben, muss die Verbraucherin bzw. der Verbraucher die Anbieterin mittels eindeutiger Erklärung, z. B. per Brief oder E-Mail, über den Entschluss informieren, vom Vertrag zurückzutreten.
- Die Rücktrittserklärung ist zu richten an: Dagmar Puchner, Assista, Lindenbauergasse 17/20, 1110 Wien, Österreich, E-Mail: office@assista-agency.com.
- Zur Wahrung der Rücktrittsfrist reicht es aus, dass die Mitteilung über die Ausübung des Rücktrittsrechts vor Ablauf der Frist abgesendet wird.
- Im Fall eines wirksamen Rücktritts werden bereits geleistete Zahlungen binnen 14 Tagen ab Eingang der Rücktrittserklärung zurückerstattet, sofern keine anteilige Zahlung für bereits erbrachte Leistungen geschuldet ist.
- Hat die Verbraucherin bzw. der Verbraucher ausdrücklich verlangt, dass die Anbieterin noch während der Rücktrittsfrist mit der Leistung beginnt, ist im Fall eines Rücktritts ein angemessener Betrag für jene Leistungen zu bezahlen, die bis zum Zeitpunkt des Rücktritts bereits erbracht wurden.
- Wurde die Dienstleistung auf ausdrückliches Verlangen der Verbraucherin bzw. des Verbrauchers bereits vollständig erbracht und wurde der Verlust des Rücktrittsrechts bestätigt, besteht kein Rücktrittsrecht mehr.
14. Gewährleistung und Haftung
- Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.
- Die Anbieterin haftet gegenüber Verbraucherinnen bzw. Verbrauchern nach den gesetzlichen Bestimmungen.
- Gegenüber Unternehmerinnen bzw. Unternehmern haftet die Anbieterin nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn und reine Vermögensschäden ist gegenüber Unternehmerinnen bzw. Unternehmern ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
- Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden an Personen, für zwingende gesetzliche Haftung oder für ausdrücklich übernommene Garantien.
- Die Anbieterin haftet nicht für Inhalte, Entscheidungen, Freigaben, Veröffentlichungen oder rechtliche und steuerliche Beurteilungen der Kundin bzw. des Kunden, sofern diese nicht ausdrücklich Gegenstand der beauftragten und zulässigen Leistung waren.
- Die Anbieterin haftet nicht für Ausfälle, Änderungen oder Einschränkungen externer Systeme, Plattformen, Software, Internetverbindungen, E-Mail-Anbieter, Zahlungsanbieter oder sonstiger Drittanbieter, auf die sie keinen Einfluss hat.
15. Aufrechnung und Zurückbehaltung
- Unternehmerinnen bzw. Unternehmer sind nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen der Anbieterin aufzurechnen, es sei denn, die Forderung wurde von der Anbieterin schriftlich anerkannt oder rechtskräftig gerichtlich festgestellt.
- Verbraucherinnen bzw. Verbraucher dürfen nur mit Forderungen aufrechnen, die im rechtlichen Zusammenhang mit ihrer Verbindlichkeit stehen, gerichtlich festgestellt oder von der Anbieterin anerkannt wurden oder im Fall der Zahlungsunfähigkeit der Anbieterin.
- Ein Zurückbehaltungsrecht steht Unternehmerinnen bzw. Unternehmern nur insoweit zu, als es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
16. Schlussbestimmungen
- Änderungen und Ergänzungen von Verträgen bedürfen der Schriftform oder einer dokumentierten elektronischen Vereinbarung, insbesondere per E-Mail. Dies gilt auch für ein Abgehen von diesem Formerfordernis.
- Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Anbieterin.
- Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts, soweit zwingende Verbraucherschutzbestimmungen dem nicht entgegenstehen.
- Für Streitigkeiten mit Unternehmerinnen bzw. Unternehmern ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz der Anbieterin ausschließlich zuständig.
- Ist die Kundin bzw. der Kunde Verbraucherin bzw. Verbraucher mit Wohnsitz, gewöhnlichem Aufenthalt oder Beschäftigung im Inland, gelten die gesetzlichen Gerichtsstände des Konsumentenschutzrechts.
- Die Vertragssprache ist Deutsch.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine rechtlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
17. Verbraucherstreitbeilegung
Für Verbraucherinnen und Verbraucher stehen insbesondere folgende Stellen zur außergerichtlichen Streitbeilegung zur Verfügung:
Internet Ombudsstelle
c/o Österreichisches Institut für angewandte Telekommunikation (ÖIAT)
Ungargasse 64-66/3/404
1030 Wien
E-Mail: kontakt@internetombudsstelle.at
Schlichtung für Verbrauchergeschäfte
Mariahilfer Straße 103/1/18
1060 Wien
E-Mail: office@verbraucherschlichtung.at
Die Anbieterin ist nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen, entscheidet darüber jedoch im Einzelfall.